Statuten


Gemeinsame Spielregeln für die Vereinsarbeit
Die Vereinsstatuten bilden die rechtliche Grundlage der Vereinsarbeit. Die aktuell gültige Fassung der WAT3-Vereinsstatuten wurde bei der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2005 beschlossen und ist jederzeit beim Obmann des WAT3 einsehbar.

Die Vereinbestimmungen erläutern die konkreten organisatorischen Abläufe im Verein, Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft sowie die Formalitäten der An-, Abmeldung bei WAT3. [Vereinsbestimmungen WAT3]

Die WAT Landstraße ist ein eigenständiger gemeinnütziger Verein welcher dem Dachverband der ASKÖ angehört.
Unsere aktiven Wettkampf- und Leistungssportmitglieder sind im Rahmen ihrer sportlichen Aktivitäten gleichzeitig Mitglieder in den jeweiligen Fachverbänden ihrer Sportart. Die Zustimmung zur organisatorisch notwendigen Weitergabe der persönlichen Daten der betreffenden Mitglieder an diese Institution kann jederzeit schriftlich per Mail an office@watlandstrasse.at widerrufen werden. Eine Liste aller betreffenden Institutionen finden sie hier.